Barrierefreiheit ist keine Kür mehr – sie ist Pflicht.
Seit 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG): Wer online verkauft, Termine buchen lässt oder Verträge abschließt, muss seine Website barrierefrei anbieten – nach dem Standard WCAG 2.1 AA. Viele Websites erfüllen das bis heute nicht. Ich prüfe Ihre Seite, rüste sie nach oder baue sie von Anfang an barrierefrei – so wie diese Website hier, die selbst nach WCAG 2.1 AA entwickelt ist.
Shops, Buchung, Verträge
Das BaFG erfasst Verbraucher-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Webshops, Online-Terminbuchung, Online-Vertragsabschluss. Reine Info-Websites sind (noch) nicht direkt verpflichtet – profitieren aber genauso.
Strafen bis 80.000 €
Marktüberwachung durch das Sozialministeriumservice, Verwaltungsstrafen bis zu 80.000 Euro und die Pflicht zur Nachbesserung. Jede Nutzerin und jeder Nutzer kann eine Beschwerde einbringen, die ein Prüfverfahren auslöst.
Mehr Kunden, besseres Google
Rund ein Fünftel der Bevölkerung lebt mit Beeinträchtigungen – dazu kommen ältere Nutzer und alle am Smartphone in der Sonne. Barrierefreie Seiten sind klarer strukturiert, schneller und ranken messbar besser.
Prüfen. Nachrüsten. Nachweisen.
Barrierefreiheit ist kein Plugin und kein Overlay-Widget – sie steckt in Struktur, Kontrast, Code und Texten. Genau dort setze ich an, mit klaren Prioritäten statt Hundert-Punkte-Listen.
WCAG-Audit
Ich prüfe Ihre Website systematisch nach WCAG 2.1 AA – Kontraste, Tastaturbedienung, Screenreader-Struktur, Formulare, Alternativtexte – und liefere eine priorisierte Mängelliste in Klartext.
Umsetzung
Die Mängel werden direkt im Code behoben – ohne Overlay-Tools, die nur kaschieren. Bei Neuprojekten ist Barrierefreiheit von der ersten Zeile an eingebaut, ohne Design-Kompromisse.
Erklärung & Nachweis
Sie erhalten eine Barrierefreiheitserklärung für Ihre Website – so wie sie das Gesetz vorsieht und wie Sie sie auf dieser Website live sehen können.
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit.
Gilt das BaFG für meine Website?
Verpflichtend ist es für Verbraucher-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – Webshop, Online-Buchung, Online-Vertragsabschluss. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und max. 2 Mio. € Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob Ihr konkreter Fall darunterfällt, klären wir im Erstgespräch – im Zweifel mit Ihrer Interessenvertretung oder einem Anwalt (ich leiste keine Rechtsberatung).
Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay/Widget?
Nein. Overlay-Tools legen sich nur über die Seite und beheben die Probleme im Code nicht – Prüfstellen und Betroffenenverbände kritisieren sie regelmäßig als unzureichend. Echte Barrierefreiheit entsteht in Struktur, Kontrast und Code.
Was kostet ein Audit?
Das hängt vom Umfang der Website ab. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein Fixpreis-Angebot – für das Audit allein oder für Audit plus Umsetzung. Keine Abos, keine versteckten Kosten.
Hilft Barrierefreiheit wirklich beim Ranking?
Ja, indirekt und messbar: saubere Überschriften-Struktur, Alternativtexte, schnelle Ladezeiten und klare Bedienbarkeit sind zugleich SEO-Grundlagen. Google bewertet, was auch Screenreadern hilft.