„Klimaneutral" kann bald teuer werden.
Ab 27. September 2026 verbietet die EU-Richtlinie 2024/825 („EmpCo") Umweltaussagen ohne Nachweis – auf Websites, in Shops und in jeder Werbung gegenüber Verbrauchern. Begriffe wie „öko", „nachhaltig" oder „klimaneutral" sind dann ohne Beleg unzulässig. Es drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Geldbußen bis zu 4 % des Jahresumsatzes. Ich prüfe Ihre Website-Texte und formuliere sie rechtssicher um – bevor es ein Mitbewerber tut.
Pauschale Öko-Begriffe
„Umweltfreundlich", „grün", „öko", „nachhaltig", „klimafreundlich", „energieeffizient", „biologisch abbaubar" – solche Aussagen sind ohne anerkannten Nachweis (z. B. EU Ecolabel) künftig per se unzulässig. Auch als Icon, Badge oder Slogan.
„Klimaneutral" durch Kompensation
Klimaaussagen, die nur auf CO₂-Zertifikaten beruhen („klimaneutral durch Ausgleichsprojekte"), sind ausdrücklich verboten. Ebenso Zukunftsversprechen („bis 2030 klimaneutral") ohne öffentlichen, unabhängig überwachten Umsetzungsplan.
Selbst gebaute Siegel
Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch gezeigt werden, wenn ein zertifiziertes System oder eine Behörde dahintersteht. Das selbst gestaltete Blatt-Logo mit „100 % nachhaltig" im Footer wird zur Abmahnfalle.
Prüfen. Umformulieren. Belegen.
Grün werben bleibt erlaubt – aber nur mit Fakten statt Floskeln. Aus „umweltfreundliche Verpackung" wird „Verpackung aus 95 % Recyclingmaterial": konkret, überprüfbar, abmahnsicher. Genau diese Übersetzungsarbeit übernehme ich für Ihre Website.
Text-Audit
Ich gehe Ihre komplette Website durch – Texte, Bilder, Siegel, Slogans – und dokumentiere jede Aussage, die unter die neuen Regeln fällt, mit klarer Risikoeinstufung.
Umformulierung
Riskante Formulierungen ersetze ich durch konkrete, belegbare Aussagen, die Ihre Leistung genauso stark verkaufen – ohne Abmahnrisiko und ohne dass Ihr Marketing an Kraft verliert.
Nachweis-Struktur
Wo Aussagen bleiben sollen, braucht es Belege. Ich strukturiere Nachweise direkt auf der Website – verlinkt an der Aussage, verständlich für Kunden und belastbar bei Prüfungen.
Häufige Fragen zur EmpCo-Richtlinie.
Wen betrifft das?
Jedes Unternehmen, das gegenüber Verbrauchern mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen wirbt – egal wie klein. Die Regeln gelten EU-weit ab 27.09.2026 und werden in Österreich über das UWG durchgesetzt: Auch Mitbewerber, VKI und Arbeiterkammer können abmahnen und klagen.
Muss Nachhaltigkeit ganz aus der Werbung?
Nein. Konkrete, belegbare Aussagen bleiben erlaubt und wirken sogar glaubwürdiger. Verboten sind nur pauschale Behauptungen ohne Nachweis. Der Weg: Floskeln durch überprüfbare Fakten ersetzen.
Reicht es, ein paar Wörter zu löschen?
Selten. Umweltaussagen stecken oft in Slogans, Bildunterschriften, Produkttexten, Meta-Beschreibungen und Siegeln. Ein sauberes Audit findet alle Fundstellen – und gute Umformulierungen erhalten die Werbewirkung, statt sie zu streichen.
Ist das Rechtsberatung?
Nein – ich bin Texter und Web-Dienstleister, kein Anwalt. Ich prüfe und überarbeite Ihre Website-Texte nach den veröffentlichten Kriterien der Richtlinie. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall, etwa ob ein konkreter Nachweis ausreicht, gehört zu einem Rechtsanwalt oder Ihrer Interessenvertretung (z. B. WKO).