EU-KI-Verordnung · Artikel 50 · ab 2. August 2026

Muss ich KI-Texte kennzeichnen?

Meistens nicht – und genau das geht in der Aufregung um den 2. August 2026 unter. An diesem Tag greift Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (2024/1689), und zwar unverändert: Der „Digital Omnibus" hat nur die Fristen für Hochrisiko-Systeme verschoben. Kennzeichnen müssen Sie zwei Dinge: KI-Chats und fotorealistische KI-Bilder. Normale Marketingtexte und stilisierte Grafiken brauchen keine Kennzeichnung – auch dann nicht, wenn eine KI beim Schreiben geholfen hat. Hier steht, was für Ihre Website wirklich zu tun ist. Ohne Panikmache, mit Artikelangabe zum Nachlesen.

Pflicht

KI-Chat auf der Website

Antwortet auf Ihrer Seite eine KI, muss der Nutzer das spätestens bei der ersten Interaktion erfahren (Art. 50 Abs. 1). Der Hinweis gehört sichtbar ins Chatfenster – Impressum oder AGB genügen nicht. Rein menschlich betreute Chats sind frei.

Pflicht

Fotorealistische KI-Bilder

Ein KI-Bild ist nur dann ein kennzeichnungspflichtiger „Deepfake", wenn drei Dinge zusammenkommen: erhebliche Ähnlichkeit zu realen Personen, Orten oder Ereignissen, technische Glaubwürdigkeit und Täuschungswirkung. Das KI-„Teamfoto" fällt darunter, die abstrakte Illustration nicht.

Keine Pflicht

Ihre Website-Texte

Art. 50 Abs. 4 verlangt Kennzeichnung nur bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse – gemeint sind Journalismus und Politik, nicht Werbung. Und selbst dort entfällt sie, wenn ein Mensch den Text prüft und verantwortet. Leistungsseiten, Produkttexte, Blogbeiträge über Ihr Handwerk: kein Hinweis nötig.

So läuft's

Was ist bis zum 2. August wirklich zu tun?

Für die meisten Firmenwebsites: erstaunlich wenig. Der Fehler wäre, aus Vorsicht alles zu kennzeichnen – das wirkt wie eine Entschuldigung und schadet dem Vertrauen mehr als es hilft. Sinnvoll sind drei Schritte, und die sind an einem Nachmittag erledigt.

Schritt 1

Bestandsaufnahme

Wo steckt überhaupt KI in Ihrem Auftritt – Texte, Bilder, Chat, Voicebot? Eine halbe Seite Übersicht genügt und beantwortet die Frage, ob Sie überhaupt betroffen sind. Meistens lautet die Antwort: nur beim Chat, oder gar nicht.

Schritt 2

Kennzeichnen, wo Pflicht ist

Und zwar richtig: sichtbar, beim ersten Kontakt, unmittelbar beim Inhalt. Ein Vermerk in den AGB erfüllt die Pflicht nicht, eine bloße Markierung in den Bild-Metadaten auch nicht. Bei Live-Übertragungen muss der Hinweis dauerhaft sichtbar bleiben.

Schritt 3

KI-Nutzungsrichtlinie

Artikel 4 verlangt seit Februar 2025, dass Beschäftigte die eingesetzte KI grundlegend verstehen – seit dem Digital Omnibus als Bemühens-, nicht Ergebnispflicht. Eine schriftliche Richtlinie (welche Tools, welche Daten dürfen hinein) plus kurze Einweisungsnotiz reicht für einen Kleinbetrieb.

Kostenlos

Der Website-Check sieht Ihren Chat.

Mein kostenloser Website-Check hat eine eigene Kategorie KI-Transparenz: Er erkennt eingebundene Chat- und Bot-Dienste an ihren Skripten – von Tidio, Crisp und Intercom bis zu KI-Baukästen wie Chatbase, Voiceflow oder Botpress – und sagt Ihnen, ob daraus ab 2. August eine Hinweispflicht folgt. Nebenbei prüft er Sicherheit, Tempo, Google-Grundlagen und riskante Umweltaussagen nach der EmpCo-Richtlinie. Eine KI-Erkennung für Texte gibt es dort bewusst nicht: Solche Detektoren sind unzuverlässig, und kennzeichnungspflichtig wären diese Texte ohnehin nicht.

FAQ

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung.

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